Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir führen Betonbohr- und sägearbeiten als Dienstleistung durch, sowie die Vermietung von Betonbohr- und sägemaschinen mit dem entsprechenden Bedienungspersonal aus.

Basis aller Aufträge und Ausführungsbedingungen ist unsere gültige Preisliste (diese wird auf Wunsch jederzeit zugesendet).
Nachstehende Leistungs- und Zahlungsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Verträge mit der Firma Bernhard Schützeneder e.U.
Sie schließen allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers aus.
Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich wenn sie schriftlich vereinbart sind.
Sofern unsere angeführten Lieferbedingungen nicht anders lauten, gilt die ÖNorm B2253 als Auftragsgrundlage.

Angebote: Alle von der Firma Bernhard Schützeneder e.U. angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Angebote und alle in den Angeboten genannten Preise sind freibleibend. Verträge kommen nur durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Bernhard Schützeneder e.U. und mit dem darin bestätigten Inhalt zustande.    Technische Beratungen und Auskünfte, auch in schriftlicher Form, werden nach bestem Wissen und Gewissen gegeben. Jegliche  Haftung wird jedoch nicht übernommen.

Bewilligungen: Der Auftraggeber haftet dafür, dass bei der Erteilung des Auftrages an die Firma Bernhard Schützeneder e.U. sämtliche für die Durchführungerforderlichen Genehmigungen und sicherheitstechnische Evaluierungen, insbesondere baubehördliche Genehmigungen, Straßensperren etc., eingeholt sind und derDurchführbarkeit des Auftrages in jeder Hinsicht, insbesondere in statischer Hinsicht nichts im Wege steht.

Statik: Durch unsere Bohr- und Schneidearbeiten verändern wir die Statik des Bauteiles.
Diese Veränderung muss vorher bauseits abgeklärt und freigegeben werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss auch geklärt sein, ob und welche Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt werden müssen und eventuell muss ein Abbruchplan zur Verfügung gestellt werden.

Sollten die Ecken aus statischen Gründen nicht „überschnitten“ werden können, müssen die Ecken mit Kernbohrungen ausgebebohrt und lt. Preisliste verrechnet werden.

Ladezone und Parkfläche: Zum Aus- und Einladen der Maschinen muss auf der Baustelle eine Ladezone zur Verfügung gestellt werden und zum weiteren Parken ein kostenloser Parkplatz in max. 500 m Entfernung, sonst werden die Kosten für einen gebührenpflichtigen Parkplatz verrechnet.

Arbeitsbeginn: Bei Arbeitsbeginn muss eine weisungsbefugte Person des Auftraggebers auf der Baustelle anwesend sein, die über Art und Umfang des Auftrages informiert ist und berechtigt ist, trotz vorliegendem Angebot und Auftrag eventuell Änderungen vorzunehmen, aber auch über deren preisliche Konsequenzen informiert ist.

Ansatz der Bohrpunkte und Sägeschnitte: Das Einmessen und Anzeichnen der Bohransatzpunkte und Sägeschnitte muss durch den Auftraggeber erfolgen.
Der Auftraggeber muss vor Beginn der Arbeiten über die genaue Anzahl und Lage von Leitungen bzw. Einbauten etc. informiert sein um uns diese bekannt zu geben oder es werden diese bauseits frei- gestellt.

Für Schäden und Folgeschäden die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte ergeben, trägt der Auftraggeber die alleinige volle Haftung. Sollten die Ansatzpunkte aus technischen Gründen nicht möglich sein und die Ansatzpunkte müssen versetzt oder verschoben werden, so wird dies vor Ort mit dem Auftraggeber vereinbart und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers ausgeführt. Die Haftung für eventuelle Einbauten verbleibt, wie oben angeführt beim Auftraggeber.

Befestigung: Die Betonbohr- und sägegeräte müssen am Bauteil befestigt werden. Dies erfolgt in der Regel durch Stahldübel. Hat der Bauteil (z.B. Mauerwerk) nicht die erforderliche Festigkeit, so muss entweder durch das Mauerwerk eine Schlagbohrung zum „Durchankern“ hergestellt und ver- rechnet werden bzw. ein Klebeanker gesetztund verrechnet werden. Das Entfernen und Verschließen der Dübel ist nicht im Einheitspreis enthalten und wird nach Aufwand verrechnet.

Gerüst: Wird eine Arbeitshöhe von 2 m überschritten so ist vom Auftraggeber ein Gerüst lt. ÖNorm B4007 §46 AAV beizustellen. Fehlt das Gerüst zum Zeitpunkt des vereinbarten Arbeitsbeginns oder ist es von der Firma Bernhard Schützeneder e.U. aufzustellen oder zu verändern, so werden die Arbeits- und Wartezeiten in Regie verrechnet.

Sollte kein Gerüstmaterial etc. vorhanden sein, wird auf Kosten des Auftraggebers ein Gerüst auf- gestellt. In diesem Fall werden dem Auftraggeber die tatsächlichen Kosten für das Gerüst und Arbeitszeit in Regie verrechnet.

Unterstellung: Bauseits müssen vor Beginn der Schneidearbeiten alle betroffenen Bauteile unterstellt und gegen das Abstürzen abgesichert werden sowieso alle schützenswerten Bauteile und Einrichtungsgegenstände (Bö- den, Möbel, elektrische Anlagen, etc.) entsprechend abgedeckt werden. Ist dies jedoch nicht möglich, wird dies von uns ausgeführt und in Regie zuzüglich Materialkosten verrechnet. Die von uns hergestellten Öffnungen müssen bauseits, sofort nach Fertigstellung abgesichert werden.

Regiearbeiten – Wartezeiten – Arbeitsunterbrechungen: Regiestunden werden für alle Arbeiten die nicht im normalen Umfang der Betonbohr- und schneidearbeiten enthalten sind, verrechnet (z.B. div. Neben- und Räum- arbeiten, Gerüstarbeiten, etc. sowie Wartezeiten, die von uns nicht verschuldet werden, etc.) Regieleistungen werden je Arbeitskraft pro Stunde lt. Preisliste in Rechnung gestellt.

Sind durch Arbeitsunterbrechungen, welche die Firma Bernhard Schützeneder e.U. nicht verschuldet hat, zusätzliche An- und Abfahrten erforderlich, so werden diese ebenfallsverrechnet. Sollten die Bohr- und -schneidearbeiten auf einzelne Teilabschnitte aufgeteilt sein, die weiter als 25 m voneinander entfernt sind, so wird der Aufwand für das Ab- und Aufbauen bzw. Auf- und Abladen der Bohr- und Schneidegeräte in Regie pro Arbeitskraft verrechnet.

Strom/Wasser: Strom (380 V/16-63A) sowie ein Fließwasseranschluss im Umkreis von 30 m und ein Kran für Hebearbeiten muss bauseits kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Sollte für die Bohr- und -schneidearbeiten kein ausreichender Stromanschluss vorhanden sein, muss ein Stromaggregat extern geliehen und verrechnet werden.

Bewehrung: Stahlschnitte bis 2 cm2 sind im Einheitspreis enthalten. Für Stahlschnitte über 2 cm2 wird die gesamte Eisenschnittfläche lt. Preilsite verrechnet.

Zuschläge: Bei Bündigschnitten wird ein Zuschlag von 10 % verrechnet. Bei Schrägbohrungen wird ein Zuschlag von 30 % verrechnet. Bei Überkopfbohrungen wird ein Zuschlag von 30 % verrechnet. Bei Arbeiten mit Montagewinkel wird ein Zuschlag von 15 % verrechnet. Bei einer Kombination werden die Zuschläge summiert.

Arbeiten außerhalb der Normalarbeitszeit: Die Preise der Preisliste gelten nur für die Ausführung der Arbeiten in der Normalarbeitszeit: Mo – Do 7:00 – 16:30 Uhr und Fr 7:00 – 16:30 Uhr.
Für Arbeiten außerhalb dieser Zeiten werden Zuschläge lt. Preisliste verrechnet.

Absaugen des Oberflächenspülwassers: Auf Wunsch ist Firma Bernhard Schützeneder e.U. bereit, das anfallende Oberflächenspülwasser abzusaugen. Es wird für das bereitgestellte Gerät pro Tag lt. Preisliste verrechnet. Falls der Einsatz der Arbeitskraft erforderlich ist, wird diese zusätzlich in Regie verrechnet. ein 100%iges Absaugen des Oberflächenspülwassers ist nicht möglich. Für allfällige Wasserschäden übernimmt der Auftraggeber die alleinige volle Haftung. Bauseits muss imUmkreis von 30 m eine Möglichkeit zur Entleerung des Oberflächenspülwassers zur Ver- fügung gestellt werden. Müssen besondere Vorkehrungen gegen Spritz- wasser (z.B. Gipskartonwände, Holzschalungen, eingerichtete Wohn- oder Büroräume, Teppich- und Parkettböden, etc.) vorgenommen werden, wird der Mehraufwand in Regie und Material (z.B. Bauschutzfolie, Plastikfolie, etc.) verrechnet. Wir übernehmen für Schäden, die durch im Bauteil ab fließendes oder spritzendes Bohr- bzw. Sägewasser verursacht werden, keine Haftung.

Baustellenreinigung: Nach Beendigung der Arbeiten durch Firma Bernhard Schützeneder e.U. ist die Baustelle vom Auftraggeber zu reinigen sowie die ausgebohrten Bohrkerne und ausgesägten Bauteile abzutransportieren und zu entsorgen.
Auf Wunsch werden diese Zusatzleistungen durchgeführt und als Regiestunden zuzüglich Abtransport- und Entsorgungskosten verrechnet.

An- und Abfahrt: Die Anfahrtskosten werden immer per km vom Firmenstandort (Wartberg) aus lt. Preisliste verrechnet. Sonderkosten (z.B. Maut) können lt. Beleg in Rechnung gestellt werden.

Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand (Bohrungen pro cm je nach Bohrdurchmesser, Sägearbeiten: pro m2 Schnittfläche bzw. pro lfm. Schnittfläche je nach Schnitttiefe, diverse Zuschlläge und Aufpreise sowie Regiestunden) lt. Tagesarbeitsbericht. Sollten sich anlässlich der Durchführung des Auftrages gegenüber dem Angebot oder dem Auftragsschreiben Abweichungen in der Art des bearbeitenden Materials und/oder in Abmessungen ergebe, erfolgt die Berechnung nach der jeweils gültigen Preisliste. Die Rechnungen sind immer falls nicht anders vereinbart innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten 10 % Verzugszinsen p.a. als vereinbart.

Aufschlag: Für Leistungen von Dritten, die wir an Sie weiterverechnen, müssen wir einen Aufschlag von 20 % verrechnen.

Gewährleistungen: Schadenersatz Produkthaftung: Allfällige Mängel, bei den von der Firma Bernhard Schützeneder e.U. erbrachten Leistungen, sind spätestens bei der Endabnahme durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber der Firma Bernhard Schützeneder e.U. zu rügen, ansonsten sind alle Ansprüche erloschen.

Bei berechtigten Beanstandungen kann die Firma Bernhard Schützeneder e.U. nach eigener Wahl die Mängel beseitigen oder eine Gutschrift erteilen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, Ansprüche aus Vertragsverletzungen und Verschulden bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen es sei denn, Sie beruhen auf vorsätzlichem Verhalten der Firma Bernhard Schützeneder e.U.
Der Ersatz von Sachschäden eines Unternehmens nach dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich in den Verträgen mit seinen Abnehmern ebenfalls einen entsprechenden Haftungsausschuss zu vereinbaren. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, haftet der Auftraggeber für alle der Firma Bernhard Schützeneder e.U. entstandenen Schäden.

Alle Ansprüche gegenüber der Firma Bernhard Schützeneder e.U. sind mit der Höhe des einzelnen Auftragswertes begrenzt.
In keinem Fall besteht ein Recht des Auftraggebers, das vereinbarte Entgelt ganz oder teilweise wegen Mängel oder Schäden einzubehalten.

Gerichtstand und Erfüllungsort: Erfüllungsort ist Wartberg.
Gerichtsstand für alle mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenen Streitigkeiten ist das sachlichzuständgie Gericht in Linz/Freistadt.

AGB’s zum herunterladen

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